Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Taunus Schwimmschule
Stand: 05.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Schwimmkurse, Privatunterricht, Schnupperstunden und sonstige von der Taunus Schwimmschule angebotene Dienstleistungen.
(2) Vertragspartner ist:
Celine Podgorski
Taunus Schwimmschule – Einzelunternehmen
Feldbergstraße 25
65817 Eppstein
Deutschland
E-Mail: info@taunus-schwimmschule.de
(3) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen der Taunus Schwimmschule und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils gebuchten Schwimm- oder Unterrichtsleistung.
(2) Art, Umfang, Ort, Termine, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
(3) Eine reguläre Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 40 bis 45 Minuten, sofern bei der jeweiligen Leistung nichts Abweichendes angegeben ist.
(4) Das Erreichen eines bestimmten Schwimmabzeichens, einer bestimmten Schwimmfähigkeit oder eines sonstigen Lernerfolgs wird nicht geschuldet. Der Lernerfolg hängt insbesondere vom individuellen Entwicklungsstand, der regelmäßigen Teilnahme und den persönlichen Fähigkeiten des Teilnehmers ab.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Buchung erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem der Taunus Schwimmschule. Abweichende Buchungen können im Einzelfall vereinbart werden.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung durch die Taunus Schwimmschule zustande.
(4) Voraussetzung für eine verbindliche Platzreservierung ist grundsätzlich die vollständige Zahlung der Kurs- bzw. Unterrichtsgebühr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz besteht erst nach Zustandekommen des Vertrages.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
(2) Die Kurs- bzw. Unterrichtsgebühr ist grundsätzlich unmittelbar bei der Buchung fällig.
(3) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsvorgangs angezeigt.
(4) Wird eine vereinbarte Zahlung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist die Taunus Schwimmschule nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben.
§ 5 Teilnahmeberechtigung und Übertragung
(1) Die gebuchte Leistung ist grundsätzlich an den angemeldeten Teilnehmer gebunden.
(2) Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung der Taunus Schwimmschule möglich.
(3) Bei Privatunterricht und Schnupperstunden kann nach vorheriger Mitteilung grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson teilnehmen, soweit organisatorische, pädagogische oder sicherheitsrelevante Gründe nicht entgegenstehen.
(4) Die Ersatzperson muss die für das gebuchte Angebot erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
(5) Die Ersatzperson kann durch den Kunden gestellt werden oder auf Anfrage auch von der Taunus Schwimmschule gesucht werden.
§ 6 Kurswechsel
Ein Wechsel in einen anderen Kurs kann nach Absprache erfolgen, wenn dies aus pädagogischen oder methodischen Gründen sinnvoll ist und ein geeigneter freier Kursplatz zur Verfügung steht.
Ein Anspruch auf einen Kurswechsel oder einen bestimmten Alternativkurs besteht nicht.
§ 7 Mindestteilnehmerzahl und Nichtzustandekommen eines Kurses
(1) Die Taunus Schwimmschule kann für Gruppenkurse eine Mindestteilnehmerzahl vorsehen.
(2) Wird die für eine wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolle Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesagt werden.
(3) Bereits geleistete Zahlungen für einen vollständig abgesagten Kurs werden vollständig zurückerstattet.
(4) Alternativ kann dem Kunden ein anderer geeigneter Kurs angeboten werden. Die Umbuchung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
§ 8 Stornierung von Gruppenkursen durch den Kunden
(1) Für die Stornierung eines gebuchten Gruppenkurses gelten die nachfolgenden Regelungen. Diese Stornierungsmöglichkeiten werden von der Taunus Schwimmschule unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht eingeräumt.
(2) Bis einschließlich 20 Tage vor dem ersten Kurstermin kann der Kunde den gebuchten Gruppenkurs stornieren. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr unter Abzug eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 30,00 € zurückerstattet.
(3) Weniger als 20 Tage vor dem ersten Kurstermin ist die vereinbarte Kursgebühr grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die für den Kurs eingeplanten Kosten und Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt regelmäßig bereits verbindlich disponiert sind und eine anderweitige Vergabe des Kursplatzes mit zunehmender Nähe zum Kursbeginn erschwert sein kann.
Kann der frei gewordene Kursplatz vollständig anderweitig vergeben werden, wird die bereits gezahlte Kursgebühr unter Abzug eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 30,00 € zurückerstattet.
(4) Nach Beginn des Kurses ist die Kursgebühr grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen. Kann der frei gewordene Kursplatz während des laufenden Kurses anderweitig vergeben werden, werden die ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Kursplatzes durch den neuen Teilnehmer noch ausstehenden Unterrichtseinheiten anteilig erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 30,00 € abgezogen.
(5) Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung selbst einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen. Die Taunus Schwimmschule kann einen vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn Alter, Leistungsstand oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen nicht dem gebuchten Kurs entsprechen.
(6) Die vorstehend geregelte Schadenspauschale berücksichtigt den bei einer Stornierung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Taunus Schwimmschule durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
(7) Der Taunus Schwimmschule bleibt der Nachweis vorbehalten, dass infolge der Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist, soweit dieser nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kunden zu ersetzen ist. Bereits ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Kursplatzes werden hierbei angerechnet.
(8) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung von Privatunterricht und Schnupperstunden
(1) Für gebuchten Privatunterricht und gebuchte Schnupperstunden gelten folgende Stornierungsbedingungen:
a) Mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin:
Der Termin kann kostenfrei storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
b) Ab 7 Tagen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin:
Der Termin kann gegen eine Stornopauschale von 15,00 € storniert werden. Die darüber hinaus bereits gezahlte Vergütung wird zurückerstattet.
c) Weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen:
Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen. Bei Krankheit kann ein Attest vorgelegt werden. In dem Fall werden 50% der Gesamtgebühr berechnet.
(2) Kann ein innerhalb von 48 Stunden vor Beginn stornierter Termin durch die Taunus Schwimmschule anderweitig vollständig vergeben werden, wird die bereits gezahlte Vergütung abzüglich einer Stornopauschale von 15,00 € zurückerstattet.
(3) Der Kunde kann nach vorheriger Abstimmung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Die Taunus Schwimmschule kann den Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn Alter, Leistungsstand oder sonstige Voraussetzungen einer sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung des gebuchten Unterrichts entgegenstehen.
(4) Bei Privatunterricht mit mehreren gemeinsam angemeldeten Teilnehmern bleibt die vereinbarte Gesamtvergütung grundsätzlich bestehen, wenn lediglich einzelne Teilnehmer kurzfristig nicht teilnehmen. Soweit sich durch die geringere Teilnehmerzahl nach der zum Buchungszeitpunkt geltenden Preisstruktur ein anderer Preis ergibt, wird die Vergütung entsprechend dieser Preisstruktur berechnet.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Taunus Schwimmschule infolge der Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden bzw. Aufwand oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 10 Versäumte Unterrichtseinheiten
(1) Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub, Terminkollisionen oder sonstiger Verhinderung, an einer regulär stattfindenden Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine anteilige Erstattung.
(2) Dies gilt auch bei kurzfristiger Erkrankung des Teilnehmers.
(3) Nachholtermine können grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Schwimmbadzeiten und freier Kursplätze sowie der festgelegten Gruppengrößen ist eine zusätzliche Aufnahme von Teilnehmern in andere Kurse regelmäßig nicht möglich. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl dient insbesondere der Unterrichtsqualität, der individuellen Betreuung und der Sicherheit aller Kursteilnehmer.
(4) Soweit organisatorisch möglich, kann die Taunus Schwimmschule im Einzelfall freiwillig einen Nachholtermin oder eine andere Ersatzmöglichkeit anbieten. Hierauf besteht kein Anspruch. Auch aus der Gewährung eines Nachholtermins in einem Einzelfall entsteht kein Anspruch auf Nachholtermine in anderen oder zukünftigen Fällen.
§ 11 Absagen und Ausfälle durch die Taunus Schwimmschule
(1) Muss eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit des Lehrpersonals, organisatorischen Gründen oder aus anderen von der Taunus Schwimmschule zu vertretenden Gründen abgesagt werden, bemüht sich die Taunus Schwimmschule um einen Ersatztermin.
(2) Kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird die Vergütung für die ausgefallene Unterrichtseinheit anteilig erstattet.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Terminänderungen
(1) Die bei der Buchung angegebenen Termine sind grundsätzlich verbindlich.
(2) In begründeten Ausnahmefällen können Änderungen erforderlich werden, insbesondere aufgrund von Änderungen der Schwimmbadbelegung, technischen Störungen, Krankheit des Lehrpersonals oder vergleichbaren Umständen.
(3) Die Taunus Schwimmschule informiert die Kunden über Änderungen so früh wie möglich.
(4) Bei lediglich geringfügigen und für den Kunden zumutbaren Änderungen bleibt der Vertrag bestehen.
(5) Bei erheblichen Änderungen, insbesondere einer wesentlichen Verschiebung von Termin oder Unterrichtsort, werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Kann die geänderte Leistung dem Kunden nicht zugemutet werden und kann keine geeignete Alternative angeboten werden, werden nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
§ 13 Ausfall oder Schließung eines Schwimmbades
(1) Ist das ursprünglich vorgesehene Schwimmbad vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzbar, darf die Taunus Schwimmschule den Unterricht in ein anderes geeignetes Schwimmbad verlegen, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist.
(2) Ist eine Fortführung des Kurses nicht oder nur unter für den Kunden unzumutbaren Bedingungen möglich, werden noch nicht erbrachte Unterrichtseinheiten anteilig erstattet.
§ 14 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
(1) Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses nicht erbracht werden, das außerhalb des Einflussbereichs der Taunus Schwimmschule liegt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Unwettern, längerfristigen technischen Störungen der Badeanlage oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen, informiert die Taunus Schwimmschule die betroffenen Kunden unverzüglich.
(2) Soweit möglich und zumutbar, wird ein Ersatztermin oder eine alternative Durchführung angeboten.
(3) Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bei dauerhafter oder vorübergehender Unmöglichkeit der Leistung bleiben unberührt.
§ 15 Besondere Bedingungen für Unterricht im Freibad
(1) Bei Schwimmunterricht im Freibad ist die Durchführung von den Wetterbedingungen, den örtlichen Gegebenheiten sowie einer sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichts abhängig.
(2) Privatunterricht im Freibad findet grundsätzlich nur bei einer Außentemperatur von mindestens 20 °C statt. Bei niedrigeren Temperaturen kann der Termin durch die Taunus Schwimmschule oder nach Absprache mit dem Kunden abgesagt werden.
(3) Bei einer Außentemperatur ab 30 °C kann Privatunterricht abgesagt werden, wenn aufgrund einer hohen Auslastung bzw. Überfüllung des Schwimmbades eine sichere und qualitativ angemessene Durchführung des Schwimmunterrichts nicht gewährleistet werden kann. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich zur Verfügung stehende Wasserfläche, die Anzahl der Badegäste und die Möglichkeit, den Unterricht sicher durchzuführen.
(4) Unabhängig von der Außentemperatur kann Unterricht insbesondere bei Gewitter, Sturm, Unwetter, behördlichen oder betrieblichen Einschränkungen des Badebetriebs oder sonstigen Umständen abgesagt werden, wenn eine sichere Durchführung nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
(5) Die Entscheidung über eine wetter- oder sicherheitsbedingte Absage kann aufgrund kurzfristiger Veränderungen der Wetterlage oder der Auslastung des Schwimmbades auch kurzfristig getroffen werden. Die Taunus Schwimmschule informiert die betroffenen Kunden hierüber so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich.
(6) Wird eine Unterrichtseinheit durch die Taunus Schwimmschule aufgrund der in diesem Paragraphen genannten Umstände abgesagt und kann die gebuchte Unterrichtsleistung nicht stattfinden, wird die auf diese Unterrichtseinheit entfallende Vergütung vollständig erstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
(7) Wird ein Ersatztermin angeboten und mit dem Kunden vereinbart, entfällt die Erstattung für die ursprünglich ausgefallene Unterrichtseinheit.
§ 16 Gesundheitliche Voraussetzungen
(1) Der Teilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, am gebuchten Schwimmunterricht teilzunehmen.
(2) Soweit gesundheitliche Besonderheiten, Erkrankungen, Allergien, Einschränkungen oder erforderliche Medikamente für die sichere Durchführung des Schwimmunterrichts relevant sind, sind diese der Taunus Schwimmschule rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen.
(3) Die Mitteilung soll sich auf diejenigen Informationen beschränken, die für eine sichere Durchführung des Unterrichts und ein angemessenes Verhalten im Notfall erforderlich sind.
(4) Bei akuten ansteckenden Erkrankungen, Fieber, Durchfall, Erbrechen oder sonstigen Erkrankungen, bei denen eine Teilnahme gesundheitlich nicht vertretbar ist oder andere Teilnehmer gefährdet werden könnten, darf am Unterricht nicht teilgenommen werden.
(5) Bei Zweifeln an der sicheren Teilnahme kann die Taunus Schwimmschule die Teilnahme für die betreffende Unterrichtseinheit ablehnen.
§ 17 Aufsicht, Übergabe und Abholung von Kindern
(1) Die Aufsichtspflicht der Taunus Schwimmschule beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das zuständige Lehrpersonal zum Beginn der Unterrichtseinheit und endet mit der Übergabe an die abholberechtigte Person nach Ende der Unterrichtseinheit.
(2) Außerhalb der Unterrichtszeit liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen.
(3) Kinder sind pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen und unmittelbar nach Ende der Unterrichtseinheit abzuholen.
(4) Verlässt ein Kind den Unterricht vorzeitig und wird an einen Erziehungsberechtigten oder eine andere berechtigte Person übergeben, endet die Aufsichtspflicht der Taunus Schwimmschule mit der Übergabe.
(5) Bei Eltern-Kind-Kursen verbleibt die Aufsichtspflicht für das Kind grundsätzlich bei der teilnehmenden Begleitperson. Anweisungen des Lehrpersonals sind zu beachten.
§ 18 Zutritt zur Schwimmhalle und Verhalten am Standort
(1) Es gelten die Haus- und Badeordnungen des jeweiligen Schwimmbadbetreibers sowie die Anweisungen des Personals der Taunus Schwimmschule und des Schwimmbadbetreibers.
(2) Begleitpersonen dürfen die Schwimmhalle bzw. Zuschauerbereiche nur betreten, soweit dies am jeweiligen Standort gestattet ist.
(3) Das Betreten der Schwimmhalle mit Straßenschuhen ist nicht gestattet, soweit die örtlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
(4) Das Mitbringen und Verwenden von Glasflaschen, Trinkgläsern oder sonstigen Gegenständen und Behältnissen aus Glas ist in der Schwimmhalle sowie im unmittelbaren Schwimmbadbereich aus Sicherheitsgründen untersagt.
(5) Das Mitbringen und Verzehren von Speisen ist in der Schwimmhalle sowie im unmittelbaren Schwimmbadbereich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind medizinisch erforderliche Lebensmittel, soweit deren Mitnahme notwendig ist.
(6) Teilnehmer und Begleitpersonen haben die Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
(7) Der Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln ist im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schwimmunterricht untersagt. Rauchverbote und sonstige Vorgaben des jeweiligen Schwimmbadbetreibers sind einzuhalten.
§ 19 Anweisungen und Sicherheit
(1) Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Lehrpersonals und des Schwimmbadpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Teilnehmer dürfen das Wasser nur nach Aufforderung bzw. Freigabe durch das Lehrpersonal betreten.
(3) Gefährliches Verhalten, insbesondere unerlaubtes Springen, Schubsen, Rennen im Schwimmbadbereich oder sonstige Gefährdungen anderer Personen, ist untersagt.
§ 20 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Die Taunus Schwimmschule kann einen Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft vom Unterricht ausschließen, wenn der Teilnehmer oder eine zugehörige Begleitperson trotz Aufforderung erheblich oder wiederholt gegen Sicherheitsregeln, die Haus- oder Badeordnung oder berechtigte Anweisungen verstößt oder den Unterricht erheblich beeinträchtigt.
(2) Dies gilt insbesondere bei:
- Beleidigungen, Bedrohungen oder diskriminierendem Verhalten,
- körperlichen oder erheblichen verbalen Aggressionen,
- wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen,
- erheblicher Störung des Unterrichts,
- Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen.
(3) Vor einem dauerhaften Ausschluss erfolgt grundsätzlich eine angemessene Abmahnung. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß, insbesondere bei einer konkreten Gefährdung anderer Personen, kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
(4) Bei einem vom Teilnehmer oder seiner Begleitperson schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der aufgrund des Ausschlusses nicht mehr wahrgenommenen Unterrichtseinheiten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 21 Schäden und Haftung der Teilnehmer
Teilnehmer, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden.
§ 22 Haftung der Taunus Schwimmschule
(1) Die Taunus Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Taunus Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Taunus Schwimmschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Taunus Schwimmschule bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 23 Persönliche Gegenstände
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen.
Eine Haftung der Taunus Schwimmschule richtet sich im Übrigen nach § 22 dieser AGB.
§ 24 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen sind nur zulässig, wenn dadurch keine Rechte anderer Teilnehmer, Kinder, Begleitpersonen oder Mitarbeiter verletzt werden und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
(2) Insbesondere dürfen andere Kinder oder Teilnehmer nicht ohne entsprechende Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden.
(3) Foto- und Videoaufnahmen durch die Taunus Schwimmschule zu Werbe-, Social-Media- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
(4) Die Teilnahme an einem Schwimmkurs ist nicht von der Erteilung einer solchen Einwilligung abhängig.
§ 25 Gutscheine
(1) Von der Taunus Schwimmschule ausgegebene Gutscheine können für die jeweils vorgesehenen Leistungen eingelöst werden.
(2) Die Einlösung ist abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Kurs- bzw. Unterrichtsplätze.
(3) Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin, Kurs oder Standort.
(4) Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit beim Erwerb keine rechtlich zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
(5) Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht beim Erwerb eines Gutscheins, bleiben unberührt.
§ 26 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen
Bei Verträgen über Schwimmkurse, Privatstunden, Schnupperstunden oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in diesen AGB eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
Für Leistungen, die nicht unter diese gesetzliche Ausnahme fallen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
§ 27 Folgekurs und Lernfortschritt
(1) Die Teilnahme an einem Kurs führt nicht automatisch zu einer Reservierung eines Platzes in einem Folgekurs.
(2) Folgekursplätze müssen gesondert gebucht bzw. entsprechend dem jeweils mitgeteilten Buchungsverfahren reserviert werden.
(3) Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann die Taunus Schwimmschule keinen Platz in einem bestimmten Folgekurs garantieren.
(4) Die Empfehlung des Lehrpersonals hinsichtlich des geeigneten Folgekurses basiert auf einer pädagogischen Einschätzung des aktuellen Leistungsstands.
§ 28 Kommunikation
(1) Die im Zusammenhang mit der Buchung erforderliche Kommunikation kann insbesondere per E-Mail und persönlich vor Ort erfolgen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Buchung eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang vertragsbezogener Nachrichten sicherzustellen.
(3) Änderungen von Kontaktdaten sollen der Taunus Schwimmschule zeitnah mitgeteilt werden.
§ 29 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Taunus Schwimmschule.
§ 30 Streitbeilegung
Die Taunus Schwimmschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 31 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Geschäftssitz der Taunus Schwimmschule Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.